Vor der Therapie:
Sie benötigen eine Verordnung von Ihrem praktischen Arzt, Facharzt oder Spitalsarzt. Bei der KFA und bei der SVS nötigen Sie außerdem eine chefärztliche Bewilligung.
Erste Therapiesitzung:
Es erfolgt zuerst ein gründliches Anamnesegespräch. Vorhandene Befunde (Röntgen, MRT, Blutbild, etc.) werden analysiert und danach erfolgt eine objektive Untersuchung. Darauf basierend erstellen wir gemeinsam einen Therapieplan und eine Zielsetzung, welche natürlich laufend adaptiert werden.
Am Ende der Therapie:
Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie zusammen mit der Verordnung und gegebenenfalls mit der Bewilligung an Ihre Krankenkasse schicken. Gemäß der Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil der Therapiekosten zurück.
Terminabsage oder Terminverschiebung:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen so bald wie möglich zu stornieren. Wir bitten um Verständnis, dass Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, verrechnet werden müssen.